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0678 122 41 70
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Widerruf

Informationen zum Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht)
im Falle eines
Dienstleistungsvertrags

WIDERRUFSBELEHRUNG
(RÜCKTRITTSBELEHRUNG)

WIDERRUFSRECHT (RÜCKTRITTSRECHT)

Sie haben das Recht, die­sen Ver­trag bin­nen 14 Tagen ohne Anga­be von Grün­den zu wider­ru­fen. Es besteht kein Rück­tritts­recht, wenn nicht bin­nen 24 Stun­den vor Erbrin­gung der Dienst­leis­tung vom Kauf zurück­ge­tre­ten wird.

Die Wider­rufs­frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns, Nico­le Orczykowski/ Kos­me­tik­stu­dio, West­bahn­stra­ße 6, 1070 Wien, +43 678 122 41 70, office@kosmetikstudionicole.at mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z.B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen dafür unser Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar (Mus­ter-Rück­tritts­for­mu­lar) ver­wen­den, das jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist.
Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS (RÜCKTRITTS)

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen 14 Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas Ande­res ver­ein­bart. In kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berechnet.

Haben Sie ver­langt, dass die Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen entspricht.